„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen.“

    (Auszug aus Artikel 4, Absatz 2,    Hessische Landesverfassung)

Recht auf Beteiligung

Was heißt eigentlich Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Bei uns heißt es, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigt und ihnen zu helfen, bestehende Miss- bzw. Mangelzustände aufzudecken. Gemeinsam und altersgerecht suchen wir nach Ideen, Lösungen und Alternativen für bestehende Fragestellungen, Planungen und Probleme.

Kinder und Jugendliche müssen bei der Planung von Spielplätzen, Schulhöfen, Treffpunkten oder anderen Öffentlichen Plätzen beteiligt werden.

Indem die sie aktiv einbezogen werden, fühlen sie sich ernst genommen und in demokratische Prozesse eingebunden. Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht somit eine politische Bildung am praktischen Beispiel, da sie bei Entscheidungen ein Mitspracherecht haben. Anders ausgedrückt: Kinder und Jugendliche machen frühe Demokratieerfahrung, die in einer demokratischen Gesellschaftlich besonders wichtig ist. Darüber hinaus kommt es zur teilnehmenden Gestaltung des Lebensumfeldes und einer bedarfsgerechten Planung.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist ein Kinderrecht, welches durch die UN Kinderrechtskonvention, das Kinder und Jugendhilfegesetz sowie die Hessische Gemeindeordnung gesetzlich festgelegt ist